Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Creator ↔ StackManagement
zwischen
dem Creator — Vertragspartner der StackManagement UG (haftungsbeschränkt)
gemäß Hauptvertrag (AGB nebst Leistungsbeschreibung), nachfolgend
„Verantwortlicher" —
und
der StackManagement UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 4,
84107 Weihmichl, nachfolgend „Auftragsverarbeiter" —
gemeinsam die „Parteien".
Stand: 05.08.2026
§ 1 Gegenstand und Dauer
- Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die im
Hauptvertrag beschriebenen Plattform-Leistungen. Dabei verarbeitet er
personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Dieser Vertrag
konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach
Art. 28 DSGVO. - Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind ausschließlich die in
Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungen (Geschäftskorrespondenz und
Postfach einschließlich KI-Sortierung, digitalisierte Briefpost,
Kontaktbuch, Kooperations- und Angebotsdaten, Buchhaltung einschließlich
Belegen und Archiv, Hosting und Veröffentlichung der öffentlichen Seiten
und Rechtstexte des Verantwortlichen). Nicht Gegenstand dieses Vertrags
sind Verarbeitungen, für die der Auftragsverarbeiter selbst
Verantwortlicher ist (insbesondere Konto, Abrechnung, Identitätsprüfung,
Sicherheit; siehe Datenschutzerklärung der Plattform). - Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Eine gesonderte
Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen; er endet mit dem
Hauptvertrag. §§ 10 und 4 gelten über das Vertragsende hinaus, soweit
dort bestimmt.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die
Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1. - Die Verarbeitung findet ausschließlich in Mitgliedstaaten der
Europäischen Union oder des EWR statt. Eine Übermittlung in Drittländer
erfolgt im Rahmen dieses Vertrags nicht. - Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
(Art. 6, ggf. Art. 9 DSGVO) sowie für die Wahrung der Rechte der
betroffenen Personen verantwortlich. Ihm obliegt insbesondere die
Beurteilung, ob und auf welcher Grundlage er besondere Kategorien
personenbezogener Daten (z. B. in E-Mail-Inhalten) verarbeitet.
§ 3 Weisungen
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich
auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3
lit. a DSGVO), sofern er nicht durch Unions- oder Mitgliedstaatenrecht
zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem
Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern
das Recht dies nicht verbietet. - Dokumentierte Weisungen sind:
a) die Nutzung der Plattform-Funktionen durch den Verantwortlichen (jede
Aktion in der Anwendung (z. B. Senden, Archivieren, Löschen,
Festschreiben, Veröffentlichen) gilt als Einzelweisung),
b) die in Anlage 1 niedergelegten Standing-Weisungen, insbesondere:
die automatische KI-Sortierung des Posteingangs, die Archivierung
festgeschriebener Buchhaltungsdaten für 10 Jahre (GoBD/§ 147 AO,
Aufbewahrungspflichtiger ist der Verantwortliche), das
Archivieren-statt-Löschen von Geschäftspost sowie die Übertragung der
Rechtstexte an Pastely bei aktivierter Integration,
c) individuelle Weisungen in Textform an
auftragsverarbeitung@stack.management. - Weisungen, die vom vertraglich vereinbarten Funktionsumfang abweichen,
kann der Auftragsverarbeiter ablehnen oder von einer gesonderten
Vergütungsvereinbarung abhängig machen. - Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzwidrig,
informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2
DSGVO) und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.
§ 4 Fernmeldegeheimnis und Zugriffsbeschränkung
- Für das Postfach und die Briefpost gilt das Fernmeldegeheimnis
(§ 3 TDDDG). Diese Pflichten treffen den
Auftragsverarbeiter unmittelbar und unabhängig von diesem Vertrag. - Der Auftragsverarbeiter gewährleistet durch technische Gestaltung, dass
Nachrichteninhalte ausschließlich den beiden dafür bestimmten
Systemprozessen (Postfach-Synchronisierung, KI-Sortierung) zugänglich
sind. Es besteht keine Support- oder Administrations-Funktion mit
Zugriff auf Nachrichteninhalte; jeder inhaltsbezogene Systemzugriff wird
revisionssicher protokolliert (Aufbewahrung 12 Monate). - Ein menschlicher Zugriff auf Inhalte digitalisierter Briefpost erfolgt
nur im für das Scannen erforderlichen Umfang durch besonders
verpflichtetes Personal und wird je Vorgang protokolliert.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die
zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29
DSGVO) und, soweit sie mit Postfach- oder Briefdaten in Berührung
kommen können, auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet sind. - Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Auftragsverarbeiter
trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
und entwickelt sie dem Stand der Technik entsprechend fort;
Schutzniveau-Absenkungen sind unzulässig. - Verzeichnis: Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO. - Der Auftragsverarbeiter benennt dem Verantwortlichen einen
Datenschutz-Kontakt: auftragsverarbeitung@stack.management.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung (Art. 28
Abs. 2 DSGVO) zum Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten
Unterauftragsverarbeiter. - Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte
Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) mindestens 30 Tage vor
Wirksamwerden in Textform (E-Mail oder In-App-Mitteilung). Der
Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund
widersprechen; können sich die Parteien nicht einigen, dürfen beide den
Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. - Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter durch
Vertrag auf mindestens das Schutzniveau dieses Vertrags (Art. 28 Abs. 4
DSGVO) und bleibt für deren Leistungen verantwortlich. - Unterauftragsverarbeiter mit Sitz oder Verarbeitung außerhalb der EU/des
EWR werden im Rahmen dieses Vertrags nicht eingesetzt.
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
- Betroffenenrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO): Der
Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten
Mitteln. Die Plattform stellt hierfür Selbstbedienungs-Funktionen bereit
(u. a. Postfach-Export MBOX/EML, Datenexport, Lösch-/Archivfunktionen);
soweit diese ausreichen, gilt die Unterstützungspflicht als erfüllt.
Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen,
leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet
sie nicht selbst inhaltlich. - Art. 32–36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f): Der Auftragsverarbeiter
unterstützt bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei
Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen, soweit sich diese
auf die Auftragsverarbeitung beziehen, unter Berücksichtigung der ihm
zur Verfügung stehenden Informationen.
§ 8 Meldung von Verletzungen
- Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des
Schutzes personenbezogener Daten, die die Auftragsdaten betrifft,
unverzüglich (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), spätestens innerhalb von
48 nach Kenntnis, mit den Angaben nach
Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar (Nachlieferung zulässig). - Die Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen (Art. 33/34
DSGVO) obliegt dem Verantwortlichen; bei Verletzungen des
Fernmeldegeheimnisses bleiben eigene gesetzliche Pflichten des
Auftragsverarbeiters unberührt.
§ 9 Nachweise und Kontrollen
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle zum Nachweis
der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur
Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), vorrangig durch: aktuelle
Anlage-2-Dokumentation, Prüfberichte, Zertifizierungen oder
Selbstauskünfte. - Weitergehende Kontrollen (einschließlich Inspektionen) sind nach
Terminabstimmung während üblicher Geschäftszeiten zulässig, höchstens
einmal jährlich, sofern kein konkreter Anlass besteht. Kontrollen dürfen
weder Nachrichteninhalte noch Daten anderer Kunden zugänglich machen;
§ 4 bleibt unberührt. Kosten anlassloser Kontrollen trägt der
Verantwortliche.
§ 10 Löschung und Rückgabe (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)
- Während der Laufzeit löscht oder archiviert der Auftragsverarbeiter
Auftragsdaten gemäß den Weisungen nach § 3 (Plattform-Funktionen). - Bei Vertragsende stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen
die Auftragsdaten über die Export-Funktionen für 30 Tage zur Verfügung.
Nach Ablauf der Frist löscht
er alle Auftragsdaten einschließlich Sicherungskopien, soweit keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragsverarbeiters
entgegensteht oder dies einen technisch unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt;
solche Daten werden gesperrt und nur noch hierfür verarbeitet. - Die handels- und steuerrechtliche Archivierung seiner Geschäftsunterlagen
(einschließlich Geschäftspost und Buchhaltung) nach Vertragsende obliegt
dem Verantwortlichen; der Export nach Abs. 2 dient diesem Zweck. - Die Löschung wird auf Verlangen schriftlich bestätigt.
§ 11 Haftung
Die Parteien haften im Außenverhältnis nach Art. 82 DSGVO. Im
Innenverhältnis stellen sich die Parteien von Ansprüchen frei, soweit die
jeweils andere Partei den Schaden zu vertreten hat.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Bei Widersprüchen zu den AGB gehen die Regelungen dieses Vertrags in
datenschutzrechtlichen Fragen vor. - Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam.
Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung
Standing-Weisungen sind je Verarbeitung vermerkt; alle Verarbeitungen
erfolgen ausschließlich innerhalb der EU/des EWR.
| Verarbeitung | Zweck | Datenarten | Betroffene Personen | Standing-Weisungen / Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
Postfach (…@creator.stack.management) | Betrieb des geschäftlichen E-Mail-Postfachs: Empfang, Anzeige, Versand, Suche, Anhänge | Nachrichteninhalte und Anhänge, Verkehrsdaten (Absender/Empfänger, Betreff, Zeitpunkte); Inhalte können unvorhersehbar auch besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) enthalten | Korrespondenzpartner des Verantwortlichen; der Verantwortliche selbst | Fernmeldegeheimnis (§ 4); Löschen archiviert Geschäftspost zunächst; KI-Sortierung s. u. |
| KI-Sortierung des Posteingangs | Spam-/Belästigungsfilter, Kategorisierung | Absender, Betreff, Textanfang (begrenzt); nie Anhänge | wie Postfach | Standing-Weisung; Verarbeitung nur auf eigener Infrastruktur, Eingaben flüchtig, kein Training; vom Verantwortlichen konfigurierbar |
| Digitalisierte Briefpost | Annahme, Öffnung, Scan und Bereitstellung von Briefen an die Service-Adresse | Briefinhalte (Scan), Absenderdaten, Metadaten | Absender von Briefpost; der Verantwortliche | Öffnen/Scannen nur nach gesonderter Einwilligung des Verantwortlichen (Onboarding); menschlicher Zugriff nur zum Scannen, protokolliert; Abrechnung zählt nur Stückzahl |
| Kontaktbuch | Adressbuch des Verantwortlichen | Name/Firma, E-Mail-Adressen, Anschrift, Notizen, Herkunftsmarker | Geschäftskontakte des Verantwortlichen | Vorschläge aus Mail nutzen nur Verkehrsdaten, nie Inhalte |
| Kooperationen & Angebotsseiten | Verwaltung von Kooperationen; Zustellung und Abwicklung öffentlicher Angebote | Brand-Kontaktdaten (Firma, Ansprechpartner, E-Mail), Konditionen, Nachweise; Annahme-Nachweis (Zeitpunkt, IP, Browser-Kennung) | Ansprechpartner von Brands | Annahme-Nachweis wird 3 Jahre als Beweis des Vertragsschlusses gehalten [OFFEN: Frist] |
| Buchhaltung & Belege | Rechnungsstellung des Verantwortlichen, Buchführung (EÜR/UStVA), Beleg-Archiv | Rechnungs- und Beleg-Daten von Geschäftspartnern (Name, Anschrift, Steuer-IDs, Beträge), Buchungssätze, Bankverbindung des Verantwortlichen, freiwillige Steuer-Schätzwerte | Rechnungsempfänger, Lieferanten; der Verantwortliche | Standing-Weisung: revisionssichere Aufbewahrung festgeschriebener Daten für 10 Jahre (§ 147 AO/GoBD — Pflicht des Verantwortlichen); KI-Beleg-Erkennung auf eigener Infrastruktur |
| Öffentliche Seiten & Rechtstexte | Hosting der Portfolio-Seite; Veröffentlichung von Impressum und Datenschutzerklärung des Verantwortlichen; Übertragung an Pastely bei aktivierter Integration | Veröffentlichte Profil-/Portfolio-Inhalte, Impressums-/Rechtstext-Daten (Name, ladungsfähige Anschrift, Kontakt, USt-IdNr.) | der Verantwortliche; von ihm veröffentlichte Personen | Veröffentlichung nur nach aktiver Freischaltung; Pastely-Übertragung als Standing-Weisung bei aktivierter Integration (Unterauftragsverarbeiter, Anlage 3) |
Nicht Auftragsverarbeitung (eigene Verantwortlichkeit des
Auftragsverarbeiters, siehe Datenschutzerklärung): Konto/Anmeldung,
Abrechnung des Abos, Identitätsprüfung, Sicherheits-/Zugriffsprotokolle,
Kontingent-Zählung, Creator-Discovery, Benachrichtigungen, Support.
Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- Verschlüsselung: Transportverschlüsselung für alle Verbindungen;
Verschlüsselung ruhender sensibler Daten (nach Stand der Technik, dokumenten- bzw.
vorgangsbezogene Schlüssel: Brief-Scans, Belege, Beratungs- und
KYC-Daten, Postfach-Zugangsdaten). - Zugriffskontrolle: rollenbasierte Rechte nach dem
Minimal-Prinzip; Administrations-Zugang nur über zentrales SSO mit
Mehrfaktor-Authentifizierung; keine Admin-Funktion mit Zugriff auf
Nachrichten- oder Beratungs-Inhalte (technisch ausgeschlossen);
Datenbank-Rollen für Menschen ohne Zugriff auf Postfach-Tabellen. - Protokollierung: revisionssichere Audit-Protokolle für
Verwaltungshandlungen und jeden Aufruf sensibler Dokumente;
Zugriffs-Protokoll für Nachrichteninhalte (12 Monate). - Trennung: mandantenbezogene Datentrennung auf Datenbankebene;
Ereignis-Kanäle strikt nutzerbezogen. - KI-Verarbeitung: ausschließlich selbst betriebene Modelle; Eingaben
flüchtig, keine Inhalts-Protokollierung, kein Training mit Auftragsdaten. - Datensparsamkeit: keine Speicherung von Suchbegriffen; inhaltsfreie
Benachrichtigungen; minimierte Push-Inhalte. - Personal: Vertraulichkeits- und Fernmeldegeheimnis-Verpflichtung sowie interne Schulungen.
- Verfügbarkeit & Wiederherstellung: Mehrstufiges Backup-Konzept.
- Standort: Verarbeitung in der EU.
Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Sitz / Verarbeitungsort |
|---|---|---|
| Pastely (StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl) | Link-in-Bio-Seite, Veröffentlichung der Rechtstexte (nur bei aktivierter Integration) | EU; AVV liegt vor |
| StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl | Server-Infrastruktur | EU; AVV liegt vor |
| StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl | verschlüsselte Datei-Ablage | EU; AVV liegt vor |
| StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl | KI-Verarbeitung (Sortierung, Beleg-Erkennung) | EU; AVV liegt vor |
| StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl | E-Mail-Infrastruktur | EU; AVV liegt vor |
Konzerninterne Hilfsdienste ohne Zugriff auf Auftragsdaten (z. B.
Quellcode-Verwaltung) sind keine Unterauftragsverarbeiter.