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StackManagement

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Creator ↔ StackManagement

zwischen

dem Creator — Vertragspartner der StackManagement UG (haftungsbeschränkt)
gemäß Hauptvertrag (AGB nebst Leistungsbeschreibung), nachfolgend
„Verantwortlicher"

und

der StackManagement UG (haftungsbeschränkt), Bergstraße 4,
84107 Weihmichl, nachfolgend „Auftragsverarbeiter"

gemeinsam die „Parteien".

Stand: 05.08.2026

§ 1 Gegenstand und Dauer

  1. Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die im
    Hauptvertrag beschriebenen Plattform-Leistungen. Dabei verarbeitet er
    personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Dieser Vertrag
    konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien nach
    Art. 28 DSGVO.
  2. Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind ausschließlich die in
    Anlage 1 beschriebenen Verarbeitungen (Geschäftskorrespondenz und
    Postfach einschließlich KI-Sortierung, digitalisierte Briefpost,
    Kontaktbuch, Kooperations- und Angebotsdaten, Buchhaltung einschließlich
    Belegen und Archiv, Hosting und Veröffentlichung der öffentlichen Seiten
    und Rechtstexte des Verantwortlichen). Nicht Gegenstand dieses Vertrags
    sind Verarbeitungen, für die der Auftragsverarbeiter selbst
    Verantwortlicher ist (insbesondere Konto, Abrechnung, Identitätsprüfung,
    Sicherheit; siehe Datenschutzerklärung der Plattform).
  3. Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Eine gesonderte
    Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen; er endet mit dem
    Hauptvertrag. §§ 10 und 4 gelten über das Vertragsende hinaus, soweit
    dort bestimmt.

§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung

  1. Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die
    Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus Anlage 1.
  2. Die Verarbeitung findet ausschließlich in Mitgliedstaaten der
    Europäischen Union oder des EWR statt. Eine Übermittlung in Drittländer
    erfolgt im Rahmen dieses Vertrags nicht.
  3. Der Verantwortliche bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
    (Art. 6, ggf. Art. 9 DSGVO) sowie für die Wahrung der Rechte der
    betroffenen Personen verantwortlich. Ihm obliegt insbesondere die
    Beurteilung, ob und auf welcher Grundlage er besondere Kategorien
    personenbezogener Daten (z. B. in E-Mail-Inhalten) verarbeitet.

§ 3 Weisungen

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich
    auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3
    lit. a DSGVO), sofern er nicht durch Unions- oder Mitgliedstaatenrecht
    zur Verarbeitung verpflichtet ist; in diesem Fall teilt er dem
    Verantwortlichen diese Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern
    das Recht dies nicht verbietet.
  2. Dokumentierte Weisungen sind:
    a) die Nutzung der Plattform-Funktionen durch den Verantwortlichen (jede
    Aktion in der Anwendung (z. B. Senden, Archivieren, Löschen,
    Festschreiben, Veröffentlichen) gilt als Einzelweisung),
    b) die in Anlage 1 niedergelegten Standing-Weisungen, insbesondere:
    die automatische KI-Sortierung des Posteingangs, die Archivierung
    festgeschriebener Buchhaltungsdaten für 10 Jahre (GoBD/§ 147 AO,
    Aufbewahrungspflichtiger ist der Verantwortliche), das
    Archivieren-statt-Löschen von Geschäftspost sowie die Übertragung der
    Rechtstexte an Pastely bei aktivierter Integration,
    c) individuelle Weisungen in Textform an
    auftragsverarbeitung@stack.management.
  3. Weisungen, die vom vertraglich vereinbarten Funktionsumfang abweichen,
    kann der Auftragsverarbeiter ablehnen oder von einer gesonderten
    Vergütungsvereinbarung abhängig machen.
  4. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzwidrig,
    informiert er den Verantwortlichen unverzüglich (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2
    DSGVO) und darf die Ausführung bis zur Bestätigung aussetzen.

§ 4 Fernmeldegeheimnis und Zugriffsbeschränkung

  1. Für das Postfach und die Briefpost gilt das Fernmeldegeheimnis
    (§ 3 TDDDG). Diese Pflichten treffen den
    Auftragsverarbeiter unmittelbar und unabhängig von diesem Vertrag.
  2. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet durch technische Gestaltung, dass
    Nachrichteninhalte ausschließlich den beiden dafür bestimmten
    Systemprozessen (Postfach-Synchronisierung, KI-Sortierung) zugänglich
    sind. Es besteht keine Support- oder Administrations-Funktion mit
    Zugriff auf Nachrichteninhalte; jeder inhaltsbezogene Systemzugriff wird
    revisionssicher protokolliert (Aufbewahrung 12 Monate).
  3. Ein menschlicher Zugriff auf Inhalte digitalisierter Briefpost erfolgt
    nur im für das Scannen erforderlichen Umfang durch besonders
    verpflichtetes Personal und wird je Vorgang protokolliert.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter setzt nur Personen ein, die
    zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29
    DSGVO) und, soweit sie mit Postfach- oder Briefdaten in Berührung
    kommen können, auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet sind.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Auftragsverarbeiter
    trifft die in Anlage 2 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
    und entwickelt sie dem Stand der Technik entsprechend fort;
    Schutzniveau-Absenkungen sind unzulässig.
  3. Verzeichnis: Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der
    Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
  4. Der Auftragsverarbeiter benennt dem Verantwortlichen einen
    Datenschutz-Kontakt: auftragsverarbeitung@stack.management.

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung (Art. 28
    Abs. 2 DSGVO) zum Einsatz der in Anlage 3 aufgeführten
    Unterauftragsverarbeiter.
  2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte
    Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) mindestens 30 Tage vor
    Wirksamwerden in Textform (E-Mail oder In-App-Mitteilung). Der
    Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund
    widersprechen; können sich die Parteien nicht einigen, dürfen beide den
    Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
  3. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter durch
    Vertrag auf mindestens das Schutzniveau dieses Vertrags (Art. 28 Abs. 4
    DSGVO) und bleibt für deren Leistungen verantwortlich.
  4. Unterauftragsverarbeiter mit Sitz oder Verarbeitung außerhalb der EU/des
    EWR werden im Rahmen dieses Vertrags nicht eingesetzt.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Betroffenenrechte (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO): Der
    Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten
    Mitteln. Die Plattform stellt hierfür Selbstbedienungs-Funktionen bereit
    (u. a. Postfach-Export MBOX/EML, Datenexport, Lösch-/Archivfunktionen);
    soweit diese ausreichen, gilt die Unterstützungspflicht als erfüllt.
    Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen,
    leitet er unverzüglich an den Verantwortlichen weiter und beantwortet
    sie nicht selbst inhaltlich.
  2. Art. 32–36 DSGVO (Art. 28 Abs. 3 lit. f): Der Auftragsverarbeiter
    unterstützt bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei
    Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen, soweit sich diese
    auf die Auftragsverarbeitung beziehen, unter Berücksichtigung der ihm
    zur Verfügung stehenden Informationen.

§ 8 Meldung von Verletzungen

  1. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des
    Schutzes personenbezogener Daten, die die Auftragsdaten betrifft,
    unverzüglich (Art. 33 Abs. 2 DSGVO), spätestens innerhalb von
    48 nach Kenntnis, mit den Angaben nach
    Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar (Nachlieferung zulässig).
  2. Die Meldung an Aufsichtsbehörden und betroffene Personen (Art. 33/34
    DSGVO) obliegt dem Verantwortlichen; bei Verletzungen des
    Fernmeldegeheimnisses bleiben eigene gesetzliche Pflichten des
    Auftragsverarbeiters unberührt.

§ 9 Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle zum Nachweis
    der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur
    Verfügung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO), vorrangig durch: aktuelle
    Anlage-2-Dokumentation, Prüfberichte, Zertifizierungen oder
    Selbstauskünfte.
  2. Weitergehende Kontrollen (einschließlich Inspektionen) sind nach
    Terminabstimmung während üblicher Geschäftszeiten zulässig, höchstens
    einmal jährlich, sofern kein konkreter Anlass besteht. Kontrollen dürfen
    weder Nachrichteninhalte noch Daten anderer Kunden zugänglich machen;
    § 4 bleibt unberührt. Kosten anlassloser Kontrollen trägt der
    Verantwortliche.

§ 10 Löschung und Rückgabe (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)

  1. Während der Laufzeit löscht oder archiviert der Auftragsverarbeiter
    Auftragsdaten gemäß den Weisungen nach § 3 (Plattform-Funktionen).
  2. Bei Vertragsende stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen
    die Auftragsdaten über die Export-Funktionen für 30 Tage zur Verfügung.
    Nach Ablauf der Frist löscht
    er alle Auftragsdaten einschließlich Sicherungskopien, soweit keine
    gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragsverarbeiters
    entgegensteht oder dies einen technisch unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellt;
    solche Daten werden gesperrt und nur noch hierfür verarbeitet.
  3. Die handels- und steuerrechtliche Archivierung seiner Geschäftsunterlagen
    (einschließlich Geschäftspost und Buchhaltung) nach Vertragsende obliegt
    dem Verantwortlichen; der Export nach Abs. 2 dient diesem Zweck.
  4. Die Löschung wird auf Verlangen schriftlich bestätigt.

§ 11 Haftung

Die Parteien haften im Außenverhältnis nach Art. 82 DSGVO. Im
Innenverhältnis stellen sich die Parteien von Ansprüchen frei, soweit die
jeweils andere Partei den Schaden zu vertreten hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Bei Widersprüchen zu den AGB gehen die Regelungen dieses Vertrags in
    datenschutzrechtlichen Fragen vor.
  2. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im
    Übrigen wirksam.

Anlage 1: Gegenstand der Verarbeitung

Standing-Weisungen sind je Verarbeitung vermerkt; alle Verarbeitungen
erfolgen ausschließlich innerhalb der EU/des EWR.

VerarbeitungZweckDatenartenBetroffene PersonenStanding-Weisungen / Besonderheiten
Postfach (…@creator.stack.management)Betrieb des geschäftlichen E-Mail-Postfachs: Empfang, Anzeige, Versand, Suche, AnhängeNachrichteninhalte und Anhänge, Verkehrsdaten (Absender/Empfänger, Betreff, Zeitpunkte); Inhalte können unvorhersehbar auch besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) enthaltenKorrespondenzpartner des Verantwortlichen; der Verantwortliche selbstFernmeldegeheimnis (§ 4); Löschen archiviert Geschäftspost zunächst; KI-Sortierung s. u.
KI-Sortierung des PosteingangsSpam-/Belästigungsfilter, KategorisierungAbsender, Betreff, Textanfang (begrenzt); nie Anhängewie PostfachStanding-Weisung; Verarbeitung nur auf eigener Infrastruktur, Eingaben flüchtig, kein Training; vom Verantwortlichen konfigurierbar
Digitalisierte BriefpostAnnahme, Öffnung, Scan und Bereitstellung von Briefen an die Service-AdresseBriefinhalte (Scan), Absenderdaten, MetadatenAbsender von Briefpost; der VerantwortlicheÖffnen/Scannen nur nach gesonderter Einwilligung des Verantwortlichen (Onboarding); menschlicher Zugriff nur zum Scannen, protokolliert; Abrechnung zählt nur Stückzahl
KontaktbuchAdressbuch des VerantwortlichenName/Firma, E-Mail-Adressen, Anschrift, Notizen, HerkunftsmarkerGeschäftskontakte des VerantwortlichenVorschläge aus Mail nutzen nur Verkehrsdaten, nie Inhalte
Kooperationen & AngebotsseitenVerwaltung von Kooperationen; Zustellung und Abwicklung öffentlicher AngeboteBrand-Kontaktdaten (Firma, Ansprechpartner, E-Mail), Konditionen, Nachweise; Annahme-Nachweis (Zeitpunkt, IP, Browser-Kennung)Ansprechpartner von BrandsAnnahme-Nachweis wird 3 Jahre als Beweis des Vertragsschlusses gehalten [OFFEN: Frist]
Buchhaltung & BelegeRechnungsstellung des Verantwortlichen, Buchführung (EÜR/UStVA), Beleg-ArchivRechnungs- und Beleg-Daten von Geschäftspartnern (Name, Anschrift, Steuer-IDs, Beträge), Buchungssätze, Bankverbindung des Verantwortlichen, freiwillige Steuer-SchätzwerteRechnungsempfänger, Lieferanten; der VerantwortlicheStanding-Weisung: revisionssichere Aufbewahrung festgeschriebener Daten für 10 Jahre (§ 147 AO/GoBD — Pflicht des Verantwortlichen); KI-Beleg-Erkennung auf eigener Infrastruktur
Öffentliche Seiten & RechtstexteHosting der Portfolio-Seite; Veröffentlichung von Impressum und Datenschutzerklärung des Verantwortlichen; Übertragung an Pastely bei aktivierter IntegrationVeröffentlichte Profil-/Portfolio-Inhalte, Impressums-/Rechtstext-Daten (Name, ladungsfähige Anschrift, Kontakt, USt-IdNr.)der Verantwortliche; von ihm veröffentlichte PersonenVeröffentlichung nur nach aktiver Freischaltung; Pastely-Übertragung als Standing-Weisung bei aktivierter Integration (Unterauftragsverarbeiter, Anlage 3)

Nicht Auftragsverarbeitung (eigene Verantwortlichkeit des
Auftragsverarbeiters, siehe Datenschutzerklärung): Konto/Anmeldung,
Abrechnung des Abos, Identitätsprüfung, Sicherheits-/Zugriffsprotokolle,
Kontingent-Zählung, Creator-Discovery, Benachrichtigungen, Support.

Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

  • Verschlüsselung: Transportverschlüsselung für alle Verbindungen;
    Verschlüsselung ruhender sensibler Daten (nach Stand der Technik, dokumenten- bzw.
    vorgangsbezogene Schlüssel: Brief-Scans, Belege, Beratungs- und
    KYC-Daten, Postfach-Zugangsdaten).
  • Zugriffskontrolle: rollenbasierte Rechte nach dem
    Minimal-Prinzip; Administrations-Zugang nur über zentrales SSO mit
    Mehrfaktor-Authentifizierung; keine Admin-Funktion mit Zugriff auf
    Nachrichten- oder Beratungs-Inhalte (technisch ausgeschlossen);
    Datenbank-Rollen für Menschen ohne Zugriff auf Postfach-Tabellen.
  • Protokollierung: revisionssichere Audit-Protokolle für
    Verwaltungshandlungen und jeden Aufruf sensibler Dokumente;
    Zugriffs-Protokoll für Nachrichteninhalte (12 Monate).
  • Trennung: mandantenbezogene Datentrennung auf Datenbankebene;
    Ereignis-Kanäle strikt nutzerbezogen.
  • KI-Verarbeitung: ausschließlich selbst betriebene Modelle; Eingaben
    flüchtig, keine Inhalts-Protokollierung, kein Training mit Auftragsdaten.
  • Datensparsamkeit: keine Speicherung von Suchbegriffen; inhaltsfreie
    Benachrichtigungen; minimierte Push-Inhalte.
  • Personal: Vertraulichkeits- und Fernmeldegeheimnis-Verpflichtung sowie interne Schulungen.
  • Verfügbarkeit & Wiederherstellung: Mehrstufiges Backup-Konzept.
  • Standort: Verarbeitung in der EU.

Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

UnterauftragsverarbeiterLeistungSitz / Verarbeitungsort
Pastely (StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichl)Link-in-Bio-Seite, Veröffentlichung der Rechtstexte (nur bei aktivierter Integration)EU; AVV liegt vor
StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 WeihmichlServer-InfrastrukturEU; AVV liegt vor
StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 Weihmichlverschlüsselte Datei-AblageEU; AVV liegt vor
StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 WeihmichlKI-Verarbeitung (Sortierung, Beleg-Erkennung)EU; AVV liegt vor
StackForge UG (haftungsbeschränkt), 84107 WeihmichlE-Mail-InfrastrukturEU; AVV liegt vor

Konzerninterne Hilfsdienste ohne Zugriff auf Auftragsdaten (z. B.
Quellcode-Verwaltung) sind keine Unterauftragsverarbeiter.

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