AGB StackManagement, v 1.0, Stand: 02.08.2026
TEIL A – Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der StackManagement UG (haftungsbeschränkt), Bergstr. 4, 84107 Weihmichl, Amtsgericht Landshut, HRB 15337 ("StackManagement") und den Nutzern der Plattform stack.management ("Creator").
(1a) Diese AGB gelten unabhängig davon, ob StackManagement die vertraglichen Leistungen selbst oder – im Fall der in Anlage 4 und Anlage 7 beschriebenen Module – über die verbundene StackForge UG (haftungsbeschränkt), Bergstr. 4, 84107 Weihmichl, HRB 15051, erbringt. StackForge wird insoweit als Erfüllungsgehilfin von StackManagement tätig, soweit in den Anlagen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Begriffsbestimmungen:
- "Creator" ist jede natürliche oder juristische Person, die die Leistungen von StackManagement zur Unterstützung ihrer Tätigkeit als Social-Media-Content-Ersteller nutzt.
- "Brand" bezeichnet ein Unternehmen, das über die Plattform eine Werbekooperation mit einem Creator eingeht.
- "Deal" bezeichnet die zwischen Creator und Brand vermittelte Kooperationsvereinbarung.
- "Plattform" bezeichnet das von StackManagement betriebene Online-Portal einschließlich aller zugehörigen Anwendungen (Web und App).
- "Modul" bezeichnet eine der in § 3 aufgeführten, gesondert buchbaren Einzelleistungen bzw. deren Bündelung in einem Paket ("Starter", "Pro").
(3) Abwehrklausel. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende Bedingungen des Creators finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(4) Vorrang der Produkt-AGB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Allgemeinen Teil (Teil A) und den produktspezifischen Bedingungen (Teil B) gehen die Regelungen des jeweils einschlägigen Teils B als spezifischere Regelung vor.
(5) Der Vertrag unterfällt in seiner Gesamtheit den gesetzlichen Regelungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB, unabhängig von der konkreten drucktechnischen Gestaltung oder Bezeichnung.
(6) Klarstellung zur Unternehmereigenschaft: Die Leistungen von StackManagement richten sich in erster Linie an Creator, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln (vgl. § 2). Handelt ein Creator ausnahmsweise als Verbraucher (§ 13 BGB), gelten ergänzend die verbraucherschützenden Sonderregelungen dieser AGB (insbesondere § 6 Widerrufsrecht, § 13 Abs. 3, Anlagen 8 und 9).
(7) Verantwortlichkeit für Mitnutzer. Der Creator ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die über seinen Zugang oder seine Internetverbindung auf die Plattform zugreifen, diese AGB kennen und einhalten.
(8) Der in dieser AGB verwendete Begriff "Brand" ist identisch mit dem im Kooperationsvertrags-Muster (Anlage 5) verwendeten Begriff "Auftraggeber"; beide Begriffe bezeichnen dieselbe Vertragspartei.
(9) Klarstellend gilt: Ein Vertrag zwischen StackManagement und einem Creator kommt ausschließlich durch die in § 2 beschriebene Registrierung und Bestätigung zustande. Eine bloße Kontaktaufnahme (z. B. Anruf, E-Mail, Nachricht über das Kontaktformular) führt für sich genommen nicht zum Zustandekommen eines Vertrags oder zur Geltung dieser AGB.
(10) Inhaltliche Richtigkeit allgemeiner Plattforminhalte. Die auf der Plattform bereitgestellten allgemeinen Inhalte (insbesondere das Glossar, FAQ- und Ratgeberinhalte zu Steuer-, Gewerbe- und Vertragsthemen) werden von StackManagement sorgfältig zusammengestellt und gepflegt. Eine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität im Einzelfall kann hierfür nicht übernommen werden; diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung (vgl. § 9a).
§ 2 Vertragsschluss, Unternehmereigenschaft
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung und Bestätigung durch StackManagement in Textform zustande. Vor der verbindlichen Bestellung erhält der Creator eine Zusammenfassung der gewählten Module und Preise sowie die Möglichkeit, seine Eingaben zu überprüfen und zu korrigieren, bevor er die Bestellung absendet (Korrekturmöglichkeit gemäß § 312j Abs. 2, 3 BGB analog).
(2) Aus Gründen der Klarstellung wird zwischen "Verbraucher" und "Unternehmer" unterschieden.
(3) Unternehmereigenschaft. Die Leistungen richten sich an Creator, die im Zusammenhang mit ihrer Social-Media-Tätigkeit selbstständig, planmäßig und auf eine gewisse Dauer eine entgeltliche Leistung am Markt anbieten. Als Unternehmer in diesem Sinne handelt auch, wer in Social Media das eigene Image vermarktet und für Werbung kommerzialisiert. Der Creator erklärt bei Registrierung entsprechend seine Unternehmereigenschaft.
(3a) StackManagement ist berechtigt, diese Angabe nachzuprüfen und auf Verlangen einen geeigneten Nachweis der gewerblichen/selbstständigen Tätigkeit zu verlangen, z. B. durch Vorlage der Gewerbeanmeldung oder eines Nachweises der Kleinunternehmerregistrierung.
(4) Diese Erklärung stellt eine Wissenserklärung des Creators über den von ihm verfolgten Zweck dar und keine Beweislastumkehr zu seinen Lasten; StackManagement bleibt im Streitfall für das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft darlegungsbelastet.
(5) Fehlt es an einer Absicht, die eigene Reichweite zu monetarisieren, handelt der Creator nicht als Unternehmer in diesem Sinne. Erweist sich die Unternehmererklärung nachträglich als unzutreffend, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften (insbesondere §§ 6, 13 Abs. 3 dieser AGB) unberührt.
(6) StackManagement behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(7) StackManagement ist berechtigt, die vollständige Freischaltung bestimmter Module von einer Identitätsprüfung abhängig zu machen; der Vertrag selbst kommt hiervon unabhängig bereits mit der Registrierung zustande.
(8) Der Creator ist für die dauerhafte Richtigkeit seiner bei der Registrierung hinterlegten Daten (insbesondere Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten) verantwortlich und hat Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Nachteile, die aus einer unterbliebenen Aktualisierung entstehen, gehen zu Lasten des Creators.
§ 3 Leistungsübersicht, technische Voraussetzungen
(1) StackManagement bietet folgende, gesondert buchbare Module an, für die ergänzend die jeweiligen Produkt-AGB (Teil B) gelten:
| Modul | Regelung |
|---|---|
| Impressums-Adressschutz, Post-/Paketservice | Anlage 1 |
| E-Mail-Postfach mit KI-Filter | Anlage 2 |
| Deal Management / Brand-Anfragen | Anlage 3 |
| Pastely Pro | Anlage 4 |
| Vertrags- und Rechtstextvorlagen, Gewerbe-Assistent | Anlage 5 |
| Buchhaltungs-Zusatzleistung (EÜR/USt) | Anlage 6 |
| Treuhand-Zahlungen (derzeit nicht produktiv – "Bald") | Anlage 7 |
| Widerrufsbelehrung | Anlage 8 |
| Muster-Widerrufsformular | Anlage 9 |
(2) Die Leistungen werden in den Paketen "Starter" (12 €/Monat brutto: Impressum-Service, Creator-Postfach mit KI-Filter, automatisch aktuelle Datenschutzerklärung, 10 Post-Digitalisierungen/Monat), "Pro" (24 €/Monat brutto: alles aus Starter zzgl. Rechnungen & automatischer EÜR, §19-Tracker, Steuerrücklagen-Anzeige, Vertragsvorlagen, Gewerbe-Assistent, Prioritäts-Support) sowie im kostenfreien Zugang "Brands" (verifiziertes Unternehmensprofil, Creator-Suche, Direkt-Anfragen) angeboten. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich abschließend aus der bei Vertragsschluss angezeigten, tagesaktuellen Leistungsbeschreibung unter stack.management/preise. Über den im jeweiligen Paket enthaltenen Umfang an Post-Digitalisierungen hinaus wird jede weitere Digitalisierung mit dem in der Preisliste ausgewiesenen Zusatzentgelt abgerechnet.
(3) Technische Voraussetzungen: internetfähiges Endgerät, aktueller Webbrowser bzw. die StackManagement-App, funktionsfähige E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit StackManagement sowie – für die Video-Identifikation gemäß § 12 – ein Endgerät mit Kamera und Mikrofon.
(4) Anpassung des Leistungsumfangs aus technischen Gründen. StackManagement behält sich vor, einzelne Funktionen der Module technisch zu erweitern, anzupassen oder einzuschränken, soweit dies der technischen Verbesserung dient, der Reduzierung von Missbrauch notwendig ist oder aus rechtlichen Gründen erforderlich wird. Wesentliche Verschlechterungen des bei Buchung zugesagten Kernleistungsumfangs eines Moduls bedürfen der Zustimmung des Creators nach Maßgabe des § 17.
§ 4 Vergütung und Preisänderung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen, in Textform bestätigten Preisliste. Alle angegebenen Preise sind Bruttoendpreise, die sämtliche Preisbestandteile einschließlich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %) enthalten; ein bloßer Verweis auf "die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer" ohne Nennung eines Gesamtbetrags erfolgt nicht.
(2) Preisanpassung für Bestandsverträge. StackManagement ist berechtigt, die Vergütung für laufende Verträge anzupassen, wenn und soweit sich die für die Leistungserbringung relevanten Kosten (insbesondere Personal-, IT-Infrastruktur-, Hosting- oder Drittanbieterkosten wie Postident/Video-Ident) nach Vertragsschluss erhöhen oder verringern. Eine Preiserhöhung ist der Höhe nach auf die nachgewiesene Kostensteigerung begrenzt; sinken die maßgeblichen Kosten nach Vertragsschluss, ist StackManagement verpflichtet, die Vergütung in entsprechendem Umfang zu senken. StackManagement informiert den Creator hierüber mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform unter konkreter Nennung des Anpassungsgrundes und -betrags. Handelt der Creator als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (§ 2), gilt ergänzend: Widerspricht der Creator nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, wird die Anpassung wirksam; auf diese Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Creator rechtzeitig, wird der Vertrag zu den bisherigen Preisen fortgeführt; StackManagement bleibt berechtigt, den Vertrag stattdessen ordentlich zu kündigen (§ 11). Handelt der Creator ausnahmsweise als Verbraucher (§ 13 BGB), wird eine Preiserhöhung nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung in Textform oder durch aktive Bestätigung in der Plattform wirksam; eine Zustimmungsfiktion durch bloßes Schweigen findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.
(2a) Diese Klausel ist strikt auf Entgeltanpassungen für Hauptleistungen beschränkt, die der Creator im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt, und eng an den Nachweis konkreter Kostensteigerungen gekoppelt. Eine allgemeine, gegenständlich unbeschränkte Befugnis zur Änderung des Leistungsprogramms oder sonstiger Vertragsbedingungen wird hierdurch nicht begründet; hierfür gilt ausschließlich § 17.
(3) Zahlung erfolgt monatlich im Voraus per Kreditkarte, fällig zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums.
(4) Verzug bei Unternehmern. Ist der Creator Unternehmer, gerät er ohne gesonderte Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlt; hierauf wird auf der Rechnung gesondert hingewiesen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verzugsvoraussetzungen (§ 286 BGB) unverändert.
(5) Veranlasst der Creator ohne Berechtigung eine Rückbuchung (Chargeback) einer autorisierten Zahlung, ist StackManagement berechtigt, dem Creator neben dem zurückgebuchten Betrag eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15 € in Rechnung zu stellen; dem Creator bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(6) Der Creator kann gegen Forderungen von StackManagement nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur unter denselben Voraussetzungen.
§ 5 Pflichten des Creators
Der Creator ist verpflichtet:
a) sich auf Verlangen zu identifizieren (§ 12);
b) wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen;
c) die Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen;
d) Zugangsdaten sowie die überlassene Geschäftsadresse/E-Mail-Adresse nicht Dritten zur eigenen Nutzung zu überlassen;
e) nach Vertragsende sämtliche Verweise auf die von StackManagement bereitgestellte Adresse binnen 14 Tagen zu entfernen (Anlage 1);
f) das digitale Postfach werktäglich auf neue Inhalte zu prüfen, da hierdurch rechtliche Fristen ausgelöst werden können (Anlage 1 Nr. 7). Diese Frist gilt einheitlich für Post- und E-Mail-Postfach (Anlage 2 Nr. 4).
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Da Vertragspartner grundsätzlich Unternehmer sind (§ 2), findet ein Verbraucherwiderrufsrecht regelmäßig keine Anwendung.
(2) Handelt ein Creator ausnahmsweise als Verbraucher, steht ihm nach Maßgabe der §§ 355, 356 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die maßgebliche Belehrung ist Anlage 8, das Muster-Widerrufsformular Anlage 9 dieser AGB. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt eindeutig mit dem Tag des Vertragsschlusses gemäß § 2 Abs. 1; eine hiervon abweichende, unklare Fristbestimmung findet nicht statt.
(3) Werden vollständig digitale Leistungen (z. B. sofortige Freischaltung von Vorlagen gemäß Anlage 5) unmittelbar nach Vertragsschluss erbracht, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig nur dann, wenn StackManagement mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Creator ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Ein pauschaler, hiervon losgelöster Ausschluss des Widerrufsrechts findet nicht statt.
§ 7 Zugang zu digitalen Leistungen, Verifizierung (KYC)
(1) Die gebuchten Module werden unmittelbar nach Vertragsschluss digital bereitgestellt, soweit sie keine vorherige Verifizierung erfordern.
(2) Der Vertrag kommt auch ohne abgeschlossene Verifizierung wirksam zustande; die Vergütung wird ab Vertragsschluss fällig. Die Weiterleitung, Digitalisierung oder Vernichtung eingehender Post-/Paketsendungen sowie die vollständige Freischaltung des E-Mail-Postfachs erfolgen jedoch erst nach erfolgreicher Identitätsprüfung (§ 12). Bis dahin nimmt StackManagement Sendungen lediglich entgegen und verwahrt sie gesichert.
(3) Lieferzeiten: Nach abgeschlossener Registrierung und – soweit erforderlich – erfolgreicher Verifizierung werden Impressumsdaten, Datenschutzerklärung, E-Mail-Postfach und Buchhaltungsfunktion in der Regel innerhalb von 10 Minuten automatisiert eingerichtet. Diese Angabe stellt eine unverbindliche Serviceerwartung dar und begründet keinen eigenständigen, garantierten Fertigstellungstermin im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB.
(4) Wartungsarbeiten. Bei vorhersehbaren Ausfällen der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten wird der Creator vorab und innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 24 Stunden) in Textform oder über die Plattform informiert. Ansprüche wegen hierdurch bedingter, vorübergehender Nichterreichbarkeit bestehen nicht, unbeschadet der Haftungsregelung des § 13.
§ 8 Nutzerpflichten / Verhaltensregeln, virtuelles Hausrecht
(1) Der Creator darf die Plattform nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke nutzen, insbesondere nicht zur Versendung von Spam, zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen.
(2) Für Inhalte, die der Creator über die Plattform selbst einstellt, veröffentlicht oder an Brands übermittelt (z. B. im Deal Management oder unter Nutzung der Vertragsvorlagen), ist er presse- und wettbewerbsrechtlich allein verantwortlich.
(3) Technische Manipulationen, das Umgehen von Sicherheitsvorkehrungen sowie automatisierte Massenzugriffe (Scraping, Bots) sind untersagt.
(4) Virtuelles Hausrecht. Verstößt der Creator gegen Abs. 1 oder 3, gegen § 5 oder gegen sonstige wesentliche Pflichten aus diesen AGB, ist StackManagement nach Maßgabe des in § 15 geregelten gestuften Verfahrens berechtigt, den Creator abzumahnen, einzelne vom Creator eingestellte Inhalte zu entfernen oder den Account zu sperren oder zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von StackManagement bleiben hiervon unberührt.
§ 8a Vertraulichkeit im Rahmen des Deal Managements
(1) StackManagement behandelt sämtliche über das Deal-Management-Modul (Anlage 3) zugänglichen Inhalte von Kooperationsvereinbarungen, insbesondere Vergütungshöhen, Vertragsentwürfe und Geschäftsgeheimnisse von Creator und Brand, vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter, sofern nicht die betroffene Partei ausdrücklich zugestimmt hat oder eine gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Offenlegungspflicht besteht.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Seite bereits zuvor bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden.
(3) Diese Pflicht gilt zeitlich über das Vertragsende hinaus fort und bindet auch von StackManagement eingesetzte Erfüllungsgehilfen, insbesondere die StackForge UG (haftungsbeschränkt).
§ 9 KI-gestützte Funktionen
(1) StackManagement setzt für bestimmte Funktionen, insbesondere den in Anlage 2 beschriebenen Postfach-Filter, automatisierte, KI-gestützte Systeme ein.
(2) Diese Systeme laufen – wie auf der Plattform beworben – auf eigener, in der EU betriebener Infrastruktur; eine Verarbeitung der Postfachinhalte durch externe KI-Anbieter (z. B. OpenAI oder vergleichbare Drittanbieter außerhalb der EU) findet nicht statt. StackManagement stellt sicher, dass diese Aussage laufend durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie eine entsprechende Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis) unterlegt bleibt.
(3) Die KI-Funktionen dienen ausschließlich der unterstützenden Vorsortierung (z. B. Spam-/Kooperationsklassifizierung) und stellen keine rechtliche, steuerliche oder geschäftliche Beratung dar. Eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-Ausgaben ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt, die für den Creator rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung entfaltet; die KI unterstützt lediglich die Kategorisierung eingehender Nachrichten. Nachrichten werden nicht gelöscht, sondern lediglich einsortiert; der Creator behält jederzeit vollen Zugriff auf alle Postfachinhalte (vgl. Anlage 2 Nr. 2).
§ 9a Website-Inhalte und allgemeine Informationsangebote
(1) StackManagement ist keine Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskanzlei. Weder StackManagement noch von ihr eingesetzte Mitarbeiter oder Systeme erbringen rechtliche oder steuerliche Beratungsleistungen im Einzelfall.
(2) Allgemeine Informationsangebote der Plattform (insbesondere Glossar, FAQ und Ratgeberinhalte) dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine auf die individuelle Situation des Creators zugeschnittene Rechts- oder Steuerberatung dar. Für den Einzelfall verweist StackManagement auf die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern.
(3) Ziffer 1 und 2 lassen die produktspezifischen Regelungen zu Vertragsvorlagen (Anlage 5) und zur Buchhaltungs-Zusatzleistung (Anlage 6) unberührt; diese gehen als speziellere Regelungen vor.
§ 10 Nutzungsrechte & Urheberrecht
(1) An den von StackManagement bereitgestellten Inhalten (Software-Oberfläche, Vorlagen gemäß Anlage 5, Datenbanken, Texte der Plattform) verbleiben sämtliche Rechte bei StackManagement bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dem Creator wird für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
(2) Vertragsvorlagen und Rechtstexte (Anlage 5) dürfen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des Creators verwendet und individuell angepasst werden. Eine Weitergabe als eigenständiges Produkt an Dritte ist ohne gesonderte Zustimmung untersagt.
(3) Rechte des Creators an eigenem Social-Media-Content bleiben unberührt.
(4) Der Vertrag räumt dem Creator keinerlei Eigentumsrechte an der Plattform, der Marke "StackManagement" oder sonstigen Kennzeichen von StackManagement/StackForge ein.
§ 10a Vertragsübernahme, Abtretung, Erfüllungsgehilfen
(1) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Creator bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform durch StackManagement.
(2) StackManagement ist berechtigt, den Vertrag sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung oder Veräußerung von Unternehmensteilen (Change of Control) auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, sofern das übernehmende Unternehmen in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständig eintritt und der Creator hierüber mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform informiert wird. Der Creator kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich kündigen.
(3) StackManagement ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag Dritter (insbesondere der StackForge UG, vgl. § 1 Abs. 1a) zu bedienen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge werden – vorbehaltlich einer im Buchungsprozess ausdrücklich vereinbarten Mindestlaufzeit – auf unbestimmte Zeit geschlossen. Entsprechend der auf der Plattform beworbenen "monatlichen Kündbarkeit" beträgt die ordentliche Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats; eine Mindestvertragslaufzeit besteht in der Standardkonfiguration nicht.
(2) Die Kündigung kann formlos in Textform oder unmittelbar über die Kontoeinstellungen der Plattform erklärt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die gebuchten Module deaktiviert. Für den Impressums-Adressschutz gilt die Entfernungspflicht nach § 5 lit. e); die Datenrückgabe richtet sich nach § 11a.
§ 11a Datenrückgabe nach Vertragsende
(1) Nach Vertragsende gibt StackManagement sämtliche vom Creator überlassenen und noch im Besitz von StackManagement befindlichen Unterlagen sowie Datenträger zurück und löscht die beim ihr gespeicherten Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder -rechte entgegenstehen.
(2) Der Creator kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen vollständigen Export seiner Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format verlangen.
§ 12 Verifizierung (KYC)
(1) Der Creator ist verpflichtet, sich auf Verlangen zu identifizieren.
(2) Die Identifizierung erfolgt entsprechend der Bewerbung auf der Plattform im Wege eines kurzen Video-Calls, ohne dass ein Ausweisdokument hochgeladen werden muss. Eine dauerhafte Aufzeichnung des Video-Calls findet nicht statt; gespeichert wird ausschließlich das Ergebnis der Prüfung (Verifizierungsstatus, Zeitstempel, ggf. gesetzlich vorgeschriebene Prüfvermerke nach dem Geldwäschegesetz).
(3) Ergibt sich im Rahmen der Verifizierung ein Verdachtsfall im Sinne des Geldwäschegesetzes, ist StackManagement zur Meldung an die zuständigen Behörden verpflichtet und berechtigt, die Freischaltung der betroffenen Module bis zur Klärung auszusetzen.
§ 13 Gewährleistung und Haftung
(1) StackManagement haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet StackManagement nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Creator regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Impressumsadresse (Anlage 1), die rechtzeitige Bereitstellung eingehender Post im digitalen Postfach sowie die Zugänglichkeit des E-Mail-Postfachs (Anlage 2). Die Haftung ist der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Soweit der Creator ausnahmsweise als Verbraucher handelt, gelten für Sachmängel an digitalen Produkten ergänzend die §§ 327 ff. BGB.
(4) StackManagement übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Plattform, soweit Störungen auf Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs (höhere Gewalt, Ausfälle Dritter) zurückzuführen sind; im Übrigen gilt § 7 Abs. 4.
(5) Für Leistungen Dritter (z. B. Pastely, künftige Zahlungsdienstleister) haftet StackManagement nur im Rahmen eigener Auswahl- und Kontrollpflichten.
(6) Die auf der Plattform dargestellten Werte (z. B. "Steuerrücklage automatisch berechnet", "Gewinn · Juli") sind rein informative Hilfswerte auf Basis der vom Creator hinterlegten Daten und ersetzen keine steuerliche Beratung; für die Richtigkeit der zugrunde liegenden Eingabedaten ist allein der Creator verantwortlich (vgl. Anlage 6 Nr. 3).
(7) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von StackManagement, insbesondere der StackForge UG.
§ 14 Gegenseitige Freistellung
(1) Der Creator stellt StackManagement von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten aus § 5, § 8 oder den Produkt-AGB (Teil B) beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Umgekehrt stellt StackManagement den Creator von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung eigener vertraglicher Pflichten durch StackManagement beruhen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Impressums-Adresse (Anlage 1) oder des Postfachs (Anlage 2), einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Die jeweils in Anspruch genommene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über eine Inanspruchnahme durch Dritte und gibt ihr, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit zur Stellungnahme und Abwehr des geltend gemachten Anspruchs. Die freistellungsberechtigte Partei teilt ihrerseits unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt mit, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist.
(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 15 Sperrung
(1) Bei begründetem Verdacht, dass der Creator in erheblichem Maße oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen hat, oder wenn konkrete und objektive Gründe für die Annahme bestehen, dass er im Begriff ist, diese AGB ernsthaft zu verletzen (insbesondere bei Missbrauch, Zahlungsverzug oder geldwäscherechtlichen Verdachtsfällen), informiert StackManagement den Creator vor einer Sperrmaßnahme über die beabsichtigte Maßnahme und deren Gründe und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. StackManagement geht dabei gestuft vor: zunächst Funktionsreduktion, bei fortgesetztem oder schwerwiegendem Verstoß Vollsperrung.
(2) Von der vorherigen Information und Anhörung kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr erforderlich ist, insbesondere bei einem gesetzlich zur unverzüglichen Meldung verpflichtenden geldwäscherechtlichen Verdachtsfall (§ 12 Abs. 3).
(3) Bei Zahlungsverzug erfolgt zunächst eine Funktionsreduktion. Besteht der offene Saldo länger als 60 Tage fort, ist StackManagement zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung, abrufbar unter stack.management/datenschutz.
(2) Für die Module Impressums-Adressschutz (Anlage 1), E-Mail-Postfach mit KI-Filter (Anlage 2), Deal Management (Anlage 3) und Buchhaltungs-Zusatzleistung (Anlage 6) verarbeitet StackManagement die Daten des Creators im eigenen Verantwortungsbereich als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Soweit StackManagement zur Leistungserbringung Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO einsetzt (z. B. Hosting-Dienstleister), ergeben sich die Einzelheiten aus dem Verarbeitungsverzeichnis und dem Auftragsverarbeitungsvertrag, welcher Bestandteil dieser AGB ist.
(3) Dem Creator stehen die Betroffenenrechte nach Art. 15–21 DSGVO sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
(4) Das Postfach unterliegt dem Fernmeldegeheimnis (§ 3 TTDSG i. V. m. § 206 StGB); Zugriffe erfolgen nur durch autorisiertes Personal und werden protokolliert.
§ 17 Änderung dieser AGB
(1) StackManagement kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um sie an eine geänderte Rechtslage, geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder eine Erweiterung des Leistungsangebots anzupassen, und die Änderung für den Creator unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Seiten zumutbar ist.
(2) Für Änderungen, die ausschließlich rein redaktioneller Natur sind oder den Creator ausschließlich begünstigen, sowie für Änderungen der folgenden, abschließend benannten Nebenbestimmungen genügt eine Mitteilung in Textform ohne Widerspruchsrecht: Kontaktdaten und Kommunikationswege von StackManagement (§ 1), Bezeichnung einzelner Module ohne Änderung ihres Leistungsinhalts (§ 3), technische Verfahrensabläufe der Verifizierung (§ 12), Anschriftsänderungen des Impressums-Adressschutzes unter Einhaltung der in Anlage 1 Nr. 13 vorgesehenen Ankündigungsfristen sowie die in Anlage 8/9 verwendeten Kontaktangaben für Widerrufserklärungen.
(3) Für alle sonstigen Änderungen – insbesondere solche, die den Umfang der Hauptleistungspflichten, das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Kündigungsregelungen (§ 11) betreffen – ist eine bloße Zustimmungsfiktion durch Schweigen unzulässig. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Creators in Textform oder durch aktive Bestätigung in der Plattform (z. B. Checkbox); verweigert der Creator die Zustimmung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt, sofern StackManagement nicht ordentlich kündigt (§ 11).
(4) Für Preisänderungen gilt die speziellere Regelung des § 4 Abs. 2. Die dort gegenüber Unternehmern vorgesehene Widerspruchslösung stellt keine unbeschränkte Zustimmungsfiktion im Sinne von Abs. 3 dar, da sie ausschließlich eng umgrenzte, nachweisgebundene Kostenanpassungen betrifft und dem Creator ein eigenes Recht zur Fortführung zu bisherigen Preisen belässt. Gegenüber Verbrauchern gilt stattdessen das Zustimmungserfordernis nach § 4 Abs. 2 letzter Satz.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Creator Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig, insbesondere gegenüber Kaufleuten – Landshut.
Stand: 02.08.2026
TEIL B – Produkt-AGB (Anlagen)
Anlage 1 – Impressums-Adressschutz und Post-/Paketservice
1. Leistungsgegenstand. StackManagement stellt eine ladungsfähige Geschäftsadresse für gesetzliche Kennzeichnungspflichten (u. a. Impressum nach § 5 DDG) zur Verfügung. Die Adressierung erfolgt in der Form "Vorname Nachname c/o StackManagement #[5-stellige Kennung], Bergstr. 4, 84107 Weihmichl".
2. Empfangs- und Zustellungsvollmacht. Der Creator bevollmächtigt StackManagement zur Entgegennahme von Brief- und Paketsendungen sowie rechtsgeschäftlichen/rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen, die an die Geschäftsadresse gerichtet sind.
3. Entbindung vom Briefgeheimnis (§ 202 StGB). Der Creator entbindet StackManagement insoweit vom Schutz des Briefgeheimnisses, wie es zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist. Dies umfasst ausdrücklich den in § 202 StGB geregelten Schutz, soweit dies zur Öffnung, Digitalisierung und Weiterleitung der Post erforderlich ist.
4. Zulässige Zwecke. Die Adresse darf ausschließlich für gesetzliche Kennzeichnungspflichten verwendet werden.
5. Digitalisierung. Eingehende Briefpost wird digitalisiert und im digitalen Postfach bereitgestellt.
6. Paket-Handling. Pakete werden gegen ein Zusatzentgelt von 10,00 € zzgl. Weiterversandkosten je Paket angenommen und weitergeleitet; im Standardpaket ist ausschließlich der Empfang von Briefpost enthalten. Nicht abgeholte bzw. nicht weitergeleitete Pakete werden nach 3 Monaten vernichtet, sofern der Creator nicht rechtzeitig anderweitig disponiert.
7. Zugang und Kontrollpflicht.
a) Post gilt mit Bereitstellung im digitalen Postfach als zugegangen, unabhängig von der tatsächlichen Kenntnisnahme.
b) Der Creator ist verpflichtet, das Postfach werktäglich zu kontrollieren, da die Annahme von Sendungen für ihn Fristen auslösen kann.
8. Haftungsfreistellung bei fristgebundenen Dokumenten. StackManagement prüft eingehende Post nicht auf Fristgebundenheit. Für Rechtsnachteile aus verspäteter Kenntnisnahme trotz ordnungsgemäßer Bereitstellung haftet StackManagement nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hinsichtlich der Bereitstellung selbst.
9. Umgang mit Originalen. Aufbewahrung für 3 Monate (Briefe) bzw. 14 Tage (Pakete); danach Vernichtung, Rücksendung oder – auf Kosten des Creators – Nachsendung.
10. Entfernungspflicht nach Vertragsende. Der Creator entfernt die Adresse binnen 14 Tagen nach Vertragsende aus allen öffentlichen Angaben.
11. Preise. Gemäß Preisliste; Anpassung nach § 4 Teil A.
12. Verbotene Gegenstände. Sendungen, deren Annahme oder Weiterleitung gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt (u. a. Bargeld, Waffen, Betäubungsmittel, gefährliche Stoffe, gefälschte Waren), sind von der Annahme ausgeschlossen. Werden solche Sendungen dennoch zugestellt, ist StackManagement berechtigt, sie zurückzuweisen oder den zuständigen Behörden zu übergeben.
13. Adressänderung durch StackManagement. Adressänderung durch StackManagement. StackManagement behält sich vor, die für den Impressums-Adressschutz genutzte Geschäftsadresse zu ändern (z. B. bei Standortwechsel). Eine solche Änderung wird dem Creator grundsätzlich mindestens drei (3) Monate im Voraus in Textform angekündigt, damit ausreichend Zeit für die Anpassung von Impressum und sonstigen öffentlichen Angaben verbleibt. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. unvorhergesehener Verlust der bisherigen Räumlichkeiten) kann die Ankündigungsfrist auf 14 Tage verkürzt werden; StackManagement unterstützt den Creator in diesem Fall in zumutbarem Umfang bei der zeitnahen Anpassung seiner Angaben. Diese Änderungsbefugnis ist eng auf den Fall des Standort- bzw. Adresswechsels beschränkt und begründet keine Befugnis zur Änderung sonstiger Bestandteile des Impressums-Adressschutzes; für weitergehende Änderungen des Leistungsinhalts gilt § 17 Abs. 3.
14. Eingeschränkte Erreichbarkeit über die Feiertage. Die Digitalisierung und Weiterleitung eingehender Post kann in der Zeit vom 24.12. bis 2.1. eines Jahres eingeschränkt sein; die reguläre Bearbeitung wird zum nächsten Werktag danach fortgesetzt.
Anlage 2 – E-Mail-Postfach mit KI-Filter
- StackManagement stellt eine E-Mail-Adresse der Form creatorname@creator.stack.management, nutzbar in Web und App, bereit.
- Der KI-Filter sortiert eingehende Nachrichten automatisiert in die Kategorien "Kooperation/Verifiziert", "Presse" sowie "Gefiltert" (Spam/Belästigung); eine Löschung findet nicht statt (§ 9 Abs. 4).
- Automatisierte Klassifizierung erfolgt ohne Gewähr für Fehlerfreiheit; StackManagement empfiehlt dem Creator, den Ordner "Gefiltert" in angemessenen Abständen zu prüfen.
- Der Creator ist verpflichtet, das E-Mail-Postfach werktäglich zu prüfen; für die hieraus folgenden Fristen gilt Anlage 1 Nr. 7 entsprechend.
- Nachlaufzeit nach Vertragsende. Nach Beendigung des Vertrags wird die Creator-E-Mail-Adresse für einen Zeitraum von 30 Tagen ausschließlich zum Empfang eingehender Nachrichten und deren automatischer Weiterleitung an eine vom Creator zu benennende externe E-Mail-Adresse aufrechterhalten; ein Versand über die Adresse ist in diesem Zeitraum nicht mehr möglich. Der Creator hat die gewünschte Weiterleitungsadresse innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende in Textform mitzuteilen; unterbleibt dies, endet die Bereitstellung der Adresse mit Vertragsende ohne Weiterleitung. Nach Ablauf der Nachlaufzeit wird die Adresse deaktiviert und kann anderweitig vergeben werden.
Anlage 3 – Deal Management / Brand-Anfragen
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Rolle von StackManagement. StackManagement vermittelt Kontakte zwischen Creator und Brand und wird ausschließlich als Vermittlerin tätig; sie wird nicht Vertragspartei des zwischen Creator und Brand geschlossenen Kooperationsvertrags.
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StackManagement schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg.
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Provision. Für erfolgreich vermittelte Deals erhält StackManagement eine Provision in Höhe von 15 % der Kooperationsvergütung, fällig mit Zahlungseingang.
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Die Nutzung durch Brands ist kostenfrei; StackManagement erhebt keine über Nr. 3 hinausgehende Provision auf vermittelte Deals, sofern die Preisliste nichts Abweichendes ausweist.
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Die Verifizierung von Brand-Absendern ("✓ Domain verifiziert") stellt eine technische Plausibilitätsprüfung dar und begründet keine inhaltliche Bonitäts- oder Seriositätsgarantie.
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Wird der Vertrag zwischen StackManagement und dem Creator beendet oder wird der Creator-Account gemäß § 15 gesperrt, bleiben hiervon bereits geschlossene Kooperationsverträge zwischen Creator und Brand unberührt. StackManagement weist den Creator in diesem Fall darauf hin, dass die Kommunikation mit der Brand ab dem Zeitpunkt der Sperrung/Beendigung nicht mehr über die von StackManagement bereitgestellten Kanäle erfolgen kann, und räumt dem Creator eine Frist von 14 Tagen ein, um laufende Kooperationspartner über eine alternative Kontaktmöglichkeit zu informieren.
Anlage 4 – Pastely Pro
- StackManagement unterhält ein Konto beim Dienst Pastely und trägt die Kosten; der Creator erhält Single-Sign-On-Zugang.
- Ergänzend gelten die AGB von Pastely (StackForge UG).
- StackManagement haftet nicht für das Verhalten oder die Verfügbarkeit des Drittdienstes Pastely, sondern nur im Rahmen eigener Auswahl- und Kontrollpflichten.
Anlage 5 – Vertrags- und Rechtstextvorlagen, Gewerbe-Assistent
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Die bereitgestellten Vorlagen (Kooperationsverträge, Datenschutzerklärungen usw.) sind unverbindliche Muster ohne Rechtsberatungscharakter; der Creator trägt die Verantwortung für die eigenverantwortliche Prüfung und Anpassung.
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Jede Vorlage trägt in Kopf-/Fußzeile den Hinweis "Unverbindliche Muster-Vorlage – keine Rechtsberatung – vor Verwendung individuell prüfen".
3. 2a. Vor dem Download wird dem Creator ein Hinweis auf die individuelle Prüf- und Anpassungspflicht angezeigt, dessen Kenntnisnahme technisch vorausgesetzt wird, bevor der Download-Vorgang fortgesetzt werden kann (z. B. durch ein Bestätigungsfeld "Verstanden"). Diese Bestätigung dient der praktischen Sicherstellung der Kenntnisnahme des Hinweises und begründet keine Umkehr der Beweislast zulasten des Creators hinsichtlich einzelner Tatsachen.
- Pflicht zur Anpassung. Der Creator ist verpflichtet, die Vorlagen vor Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen und individuell anzupassen.
- Der "Gewerbe-Assistent" liefert automatisierte Erinnerungen zu typischen Gewerbepflichten. Es handelt sich um eine unverbindliche Serviceleistung ohne Garantie auf Vollständigkeit der erfassten Pflichten.
- Rügepflicht bei erkennbaren Fehlern. Ist der Creator Unternehmer, hat er offensichtliche Fehler einer bereitgestellten Vorlage unverzüglich nach Kenntnisnahme in Textform zu rügen; unterbleibt dies, gilt dies bei der Verschuldensabwägung im Rahmen eines etwaigen Schadensersatzanspruchs zu seinen Lasten.
- Haftungsausschluss außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit; keine Beschränkung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Anlage 6 – Buchhaltungs-Zusatzleistung (EÜR/Umsatzsteuer)
1. Zielgruppe und Ausschluss. Nur für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften (EÜR); Kapitalgesellschaften sind ausgeschlossen.
2. Keine Steuerberatung; nach dem StBerG vorbehaltene Tätigkeiten werden ausschließlich durch einen unabhängigen Steuerberater erbracht.
3. Die dargestellten Werte (Prognosen) basieren automatisiert auf den vom Creator eingegebenen bzw. importierten Daten.
4. Fristen und Verfahren. Der Creator hat sämtliche für die jeweilige Umsatzsteuer-Voranmeldung erforderlichen Daten und Belege innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums über den vereinbarten Kanal bereitzustellen. Keine Haftung für verspätete Einreichungen infolge verspäteter Datenlieferung.
5. Aufbewahrungspflichten des Creators (GoBD/AO). Der Creator ist verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher steuerlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. StackManagement ist nicht das Archiv des Creators.
6. Leistungen außerhalb des Standardumfangs (Betriebsprüfungen, individuelle Behördenkommunikation, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss) sind nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet (vgl. Nr. 7).
7. Stundensätze für Leistungen außerhalb des Standardumfangs. Soweit eine Leistung nach dieser Anlage nach Aufwand abgerechnet wird, gelten die folgenden Stundensätze, jeweils je angefangene 15 Minuten und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:
| Tätigkeit | Satz pro 15 Min. | entspricht pro Stunde |
|---|---|---|
| Sachbearbeitung | 15,00 € | 60,00 € |
| Senior-Beratung | 25,00 € | 100,00 € |
StackManagement kann diese Sätze entsprechend § 4 Abs. 2 anpassen, wenn und soweit sich die zugrunde liegenden Personal- und Sachkosten nach Vertragsschluss ändern; eine Erhöhung ist der Höhe nach auf die nachgewiesene Kostensteigerung begrenzt und wird unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen in Textform unter Nennung des Erhöhungsgrundes mitgeteilt. Widerspricht der Creator nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, wird die Anpassung wirksam; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Abweichende, in einem gesonderten Mandatsvertrag mit dem Partner-Steuerberater vereinbarte Sätze gehen für die vom Mandat umfassten Tätigkeiten vor.
Anlage 7 – Zahlungsabwicklung / Treuhand (vorbereitend)
- Das Modul "Treuhand-Zahlungen" befindet sich zum Zeitpunkt dieser AGB-Fassung in Vorbereitung und ist auf der Plattform ausdrücklich als "Bald" gekennzeichnet; es ist derzeit nicht buchbar.
- Bei künftiger Freischaltung erfolgt die treuhänderische Abwicklung über einen lizenzierten Zahlungsdienstleister; StackManagement selbst erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG. Die konkreten Bedingungen werden vor Freischaltung gesondert mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung der Nutzer gemäß § 17 Abs. 3.
Anlage 8 – Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (StackManagement UG (haftungsbeschränkt), Bergstr. 4, 84107 Weihmichl, E-Mail: hallo@stack.management mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Anlage 9 – Muster-Widerrufsformular
(Diese Anlage ist nur relevant, soweit ein Creator ausnahmsweise als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und von seinem Widerrufsrecht nach Anlage 8 Gebrauch machen möchte. Die Verwendung dieses Formulars ist freiwillig.)
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
StackManagement UG (haftungsbeschränkt)
Bergstr. 4
84107 Weihmichl
E-Mail: ****____**** [einsetzen]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
(z. B. Impressums-Adressschutz, E-Mail-Postfach, Deal Management, Buchhaltungs-Zusatzleistung)
Bestellt am (*): ****____****
Name des/der Verbraucher(s): **__**
Anschrift des/der Verbraucher(s): ****___****
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): **____**
Datum: **_**
(*) Unzutreffendes streichen.