Rundfunklizenz für Streamer — ab wann brauchst du eine?
Seit dem PietSmiet-Fall 2017 geistert die Frage durch jede Streaming-Community: Braucht mein Twitch- oder YouTube-Kanal eine Rundfunklizenz? Die Antwort steht im Medienstaatsvertrag und hängt an einer Zahl, die fast alle falsch lesen — 20.000 gleichzeitige Zuschauer:innen im Sechs-Monats-Schnitt. Gleichzeitig, nicht Follower.
Der Fall, der 2017 die Szene aufgeschreckt hat
Es ist einer der wenigen Medienrechts-Fälle, den in der deutschen Creator-Szene wirklich jeder kennt. 2017 erfuhren PietSmiet von der Medienaufsicht, dass ihr durchgeplanter Livestream-Kanal rechtlich Rundfunk sei — und damit zulassungspflichtig. Zwei Möglichkeiten: eine Lizenz beantragen oder den linearen Betrieb einstellen. Gronkh zog kurz darauf die andere Konsequenz und holte sich tatsächlich eine Rundfunklizenz.
Die Aufregung war groß, und die Frage von damals stellen sich Streamer:innen bis heute: Brauche ich für meinen Twitch- oder YouTube-Kanal eine Rundfunklizenz?
Die kurze Antwort für die allermeisten: nein. Die lange Antwort ist trotzdem wichtig — erstens, weil die Rechtslage heute eine andere ist als 2017, und zweitens, weil die Grenze an einem Kriterium hängt, das fast alle falsch verstehen.
Damals galt noch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Abgelöst hat ihn 2020 der Medienstaatsvertrag (MStV) — und der hat genau diesen Fall entschärft: Er zieht eine klare Grenze, unterhalb derer niemand eine Zulassung braucht. Wo diese Grenze liegt, warum sie nichts mit deiner Followerzahl zu tun hat, was auch ohne Lizenz für dich gilt und was du tust, wenn du in die Nähe kommst — darum geht es hier.
Dieser Guide erklärt die Zulassungsregeln des Medienstaatsvertrags allgemein und nach bestem Wissen (Stand: Juli 2026) — als Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Ob dein konkretes Angebot Rundfunk ist und ob es eine Zulassung braucht, entscheidet die für dich zuständige Landesmedienanstalt; im Zweifel oder im Streitfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Medienrecht.
Was „Rundfunk" rechtlich bedeutet — und warum Live etwas anderes ist als ein Upload
Rundfunk ist kein Gefühl und keine Größe, sondern eine Definition. § 2 MStV beschreibt ihn über drei Merkmale. Ein Angebot ist Rundfunk, wenn es
- linear entlang eines Sendeplans läuft — es gibt einen Zeitpunkt, zu dem etwas läuft, und wer dabei sein will, muss dann da sein;
- journalistisch-redaktionell gestaltet ist — es ist geplant und aufbereitet, hat eine erkennbare Struktur und eine gestaltende Hand dahinter;
- sich an die Allgemeinheit richtet — an einen unbestimmten Personenkreis, nicht an eine geschlossene Gruppe.
Daraus folgt der Unterschied, der diesen ganzen Guide trägt:
Live-Streams können Rundfunk sein. Ein Stream läuft linear: Du entscheidest über Anfang, Ablauf und Ende, das Publikum kann nur zusehen, solange er läuft, und offen ist er für jeden. Wer feste Sendetermine hat, ein Format mit wiederkehrenden Rubriken, Gästen und Ablaufplan, erfüllt die Merkmale schneller, als es sich anfühlt.
Hochgeladene Videos sind es nicht. Ein YouTube-Video, ein TikTok, ein Reel — und auch die Aufzeichnung, die nach dem Stream als VOD liegen bleibt: Das ist Content auf Abruf. Die Zuschauerin entscheidet, wann sie ihn startet. Kein Sendeplan, keine Linearität, kein Rundfunk. Solche Angebote sind rechtlich Telemedien, und für sie stellt sich die Zulassungsfrage von vornherein nicht.
Merksatz: Nicht das Thema entscheidet und nicht die Plattform, sondern ob du den Zeitpunkt bestimmst oder dein Publikum.
Die 20.000er-Schwelle — und das eine Wort, auf das alles ankommt
Hier ist die Regel, die seit 2020 Ruhe in die Sache gebracht hat. § 54 MStV: Ein Angebot ist zulassungsfrei, wenn es im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht — oder erreichen soll.
Ein Satz, drei Bestandteile, und jeder einzelne wird regelmäßig falsch gelesen.
1. „Gleichzeitig" heißt gleichzeitig
Das ist der Kern des ganzen Themas und die teuerste Verwechslung: Gemeint sind die Menschen, die in derselben Sekunde deinem Stream zusehen. Auf Twitch ist das die Viewer-Zahl, die neben dem Stream steht; auf YouTube die Anzeige „… sehen gerade zu".
Nicht gemeint sind:
- Follower und Abonnent:innen — die Zahl derer, die deinen Kanal irgendwann einmal abonniert haben.
- Aufrufe, Views, Klicks — was ein Video über Wochen einsammelt.
- Die Gesamtzuschauerzahl eines Streams — wie viele im Lauf des Abends insgesamt vorbeigeschaut haben.
Der Unterschied zwischen diesen Zahlen ist keine Feinheit, sondern eine andere Größenordnung. Follower sind ein Speicher, der sich über Jahre füllt und nie wieder leert. Gleichzeitige Zuschauer:innen sind ein Fluss — sie sind nur da, solange du sendest. Ein Kanal mit sechsstelliger Followerzahl kann Streams im dreistelligen Bereich haben, und ein Video mit Millionen Aufrufen hatte in keiner Sekunde Millionen Menschen gleichzeitig davor. Wer die 20.000 an seiner Followerzahl misst, erschrickt grundlos.
2. Der Sechs-Monats-Durchschnitt
Die Schwelle fragt nicht nach deinem besten Abend, sondern nach dem Durchschnitt über sechs Monate. Ein einziger viraler Stream, ein Raid, ein Auftritt in einem großen Format, der dich einmalig nach oben spült — das macht dich nicht über Nacht zum zulassungspflichtigen Rundfunkveranstalter. Die Regel ist genau so gebaut, dass Ausreißer nach oben nicht sofort durchschlagen.
3. Auch die Absicht zählt
Das Gesetz sagt „erreicht oder erreichen soll". Wer ein Angebot startet, das von vornherein auf ein Publikum dieser Größe zielt — der professionell produzierte lineare Kanal mit Sendeplan, Team und Budget —, kann die Zulassungsfrage vom ersten Sendetag an haben, auch wenn die Zahl noch nirgends steht. Für alle, die aus dem Wohnzimmer heraus wachsen, ist das kein Thema; für ein geplantes Sendeprojekt schon.
Der Realitäts-Check
20.000 Menschen gleichzeitig: Das ist die Größenordnung einer ausverkauften Arena, die dir in derselben Sekunde zusieht. Micro-Influencer:innen sind davon um Größenordnungen entfernt — auch dann, wenn die Followerzahl auf dem Profil beeindruckend aussieht.
Wer wissen will, wo er wirklich steht, schaut deshalb nicht aufs Profil, sondern in die Stream-Statistik: die durchschnittliche und die höchste gleichzeitige Zuschauerzahl pro Stream (auf Twitch die Average- und Peak-Viewer, im YouTube Studio die Live-Zuschauerzahlen). Und wie im Grenzfall genau gerechnet wird, entscheidet nicht dein Taschenrechner, sondern die zuständige Aufsicht — wer in die Nähe kommt, fragt dort nach, statt zu schätzen.
Zulassungsfrei heißt nicht regelfrei
Das ist der Teil, der in der Erleichterung über die 20.000 gern untergeht. Unterhalb der Schwelle brauchst du keine Zulassung — aber die inhaltlichen Pflichten verschwinden dadurch nicht. Sie hängen nicht an der Lizenz, sondern daran, dass du öffentlich sendest.
- Jugendschutz (JMStV). Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt unabhängig von jeder Zulassung. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte gehören nicht ungeschützt in einen Stream, der für alle offen ist — und live ist das anspruchsvoller als bei einem Upload, weil sich nichts nachträglich herausschneiden lässt: Altersfreigaben der gespielten Titel, Gäste, die Themen setzen, und ein Chat, der dir nicht gehört.
- Werbekennzeichnung. Bezahlte Kooperationen, Produktplatzierungen und Affiliate-Codes müssen im Stream erkennbar sein — nicht bloß irgendwo im Panel unter dem Kanal. Wie das sauber geht, steht im Guide „Anzeige" oder nicht? Werbung richtig kennzeichnen.
- Impressum. Sobald dein Kanal geschäftsmäßig ist, brauchst du eines — auf Twitch genauso wie auf YouTube. Und du musst dafür nicht deine Privatadresse ins Netz stellen: Impressum ohne Privatadresse.
Dazu kommt eine Ebene, die kein Gesetz ist und sich trotzdem wie eine anfühlt: die Regeln der Plattform. Twitch und YouTube setzen eigene Community- und Werberichtlinien durch, unabhängig davon, was das Medienrecht sagt. Eine Sperre kommt schneller als ein Behördenschreiben — und beides muss dich interessieren.
Wenn du wächst — oder einfach sicher sein willst
Es gibt für beide Seiten der Schwelle einen geregelten Weg, und beide führen zur Landesmedienanstalt.
Unter der Schwelle, aber du willst es schriftlich. Du kannst dir die Zulassungsfreiheit auf Antrag bestätigen lassen: Die zuständige Landesmedienanstalt stellt dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ein Papier, das festhält, dass dein Angebot keine Zulassung braucht. Das ist vor allem dann etwas wert, wenn Geschäftspartner:innen, ein Netzwerk oder eine Agentur es genau wissen wollen.
Über der Schwelle. Dann brauchst du eine Zulassung, die du ebenfalls bei der Landesmedienanstalt beantragst. Bundesweit koordinieren die Landesmedienanstalten das über die ZAK, die Kommission für Zulassung und Aufsicht — du läufst also nicht durch mehrere Bundesländer, sondern reichst bei deiner Stelle ein.
Zuständig ist die Landesmedienanstalt deines Bundeslands. Es gibt keine Bundesbehörde für diese Frage; Medienaufsicht ist Ländersache. Wer umzieht, wechselt damit unter Umständen auch die Ansprechstelle.
Wie du dich vorbereitest. Leg dir vor der Anfrage zurecht, was du eigentlich machst: Format und Inhalt, ob es feste Sendetermine gibt, wie lange und wie regelmäßig du sendest — und deine Zuschauerzahlen, gleichzeitige wohlgemerkt, über die letzten Monate. Mit diesen Angaben lässt sich die Frage beantworten; ohne sie beginnt jedes Gespräch mit einer Rückfrage.
Und der ehrlichste Rat des ganzen Guides: Frag früh und frag dort. Die Landesmedienanstalten sind für genau diese Frage zuständig, und eine Anfrage ist der kürzeste Weg zu einer belastbaren Antwort — deutlich kürzer als eine Diskussion im Discord darüber, wie viele Follower jetzt „zu viele" sind.
Twitch, YouTube, Instagram, TikTok — überall dieselbe Logik
Das Gesetz interessiert sich nicht für die Plattform, sondern für das Angebot. Deshalb gelten für Twitch und YouTube Live dieselben drei Merkmale — und für Instagram Live und TikTok Live ebenfalls: linear entlang eines Sendeplans, journalistisch-redaktionell gestaltet, an die Allgemeinheit gerichtet.
Was sich unterscheidet, ist nicht die Regel, sondern wie deutlich ein konkretes Angebot sie erfüllt. Ein spontanes Zwanzig-Minuten-Live aus der Küche, weil dir gerade etwas eingefallen ist, ist etwas anderes als eine wöchentliche Sendung mit Ankündigung, Ablauf und Gästen. Beides ist live — aber „Sendeplan" und „redaktionell gestaltet" treffen sehr unterschiedlich zu, und diese Einordnung trifft im Zweifel die Landesmedienanstalt, nicht die Plattform.
Über allem steht ohnehin die Zahl: Solange dein Angebot im Sechs-Monats-Schnitt unter 20.000 gleichzeitigen Nutzer:innen bleibt, ist es zulassungsfrei — egal, auf welcher Plattform du sendest und wie durchgeplant dein Format ist.
Ein letzter praktischer Hinweis für Kooperationen: Ein Livestream und ein Video sind auch vertraglich zwei verschiedene Dinge — mit unterschiedlichem Aufwand, unterschiedlicher Haltbarkeit und unterschiedlichem Risiko. Was „Live" als Leistung in einer Kooperation bedeutet, ordnet der Guide Content-Arten erklärt ein.
- Live kann Rundfunk sein, ein Upload nicht. Rundfunk ist ein lineares, journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot an die Allgemeinheit (§ 2 MStV). Videos auf Abruf sind Telemedien.
- Die Schwelle: 20.000 gleichzeitige Nutzer:innen im Durchschnitt von sechs Monaten (§ 54 MStV). Darunter brauchst du keine Zulassung.
- Gleichzeitig ist nicht Follower, Abos, Views oder Klicks — sondern die Zahl derer, die in derselben Sekunde zusehen. Das ist der Punkt, an dem sich fast alle erschrecken, ohne Grund.
- Zulassungsfrei heißt nicht regelfrei: Jugendschutz (JMStV), Werbekennzeichnung und Impressum gelten weiter.
- Sicherheit gibt es schriftlich: Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Antrag bei der zuständigen Landesmedienanstalt; über der Schwelle die Zulassung, bundesweit koordiniert über die ZAK.
- Stand: Juli 2026. Die Schwelle steht im Medienstaatsvertrag — ändert sich der, ändert sich die Antwort.