Produkt statt Honorar? So versteuerst du Barter-Deals
Die Kamera „geschenkt“, das Hotel „eingeladen“, die Box „zum Testen“ — sobald eine Gegenleistung vereinbart ist, ist das steuerlich ein Umsatz. Wer das ignoriert, baut sich still eine Steuernachzahlung auf.
Die Grundregel
Bekommst du ein Produkt und lieferst dafür Content, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor (§3 Abs. 12 UStG): Du erbringst eine Werbeleistung, die Brand bezahlt in Ware. Bemessungsgrundlage ist der gemeine Wert — praktisch: der übliche Verkaufspreis des Produkts. Einkommensteuerlich ist derselbe Betrag eine Betriebseinnahme.
Beispiel: Kamera im Handelswert 890 € gegen ein Reel. Du buchst 890 € Einnahme. Nutzt du die Kamera danach fürs Business, kannst du sie (über die Nutzungsdauer abgeschrieben) wieder als Betriebsausgabe ansetzen — der Deal ist dann fast neutral, aber nur, wenn beides sauber gebucht ist.
Und reine PR-Geschenke?
Kommt ein Paket unaufgefordert und ohne vereinbarte Gegenleistung, ist es kein Umsatz — du hast keine Leistung erbracht. Grauzone wird es, wenn „keine Pflicht“ draufsteht, aber faktisch gepostet wird und die Beziehung davon lebt. Manche Brands übernehmen die Steuer pauschal nach §37b EStG — dann ist die Sache für dich erledigt; lass dir das schriftlich geben.
Dieser Guide erklärt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen. Was in deinem konkreten Fall gilt, klären Steuerkanzlei, Anwält:innen oder die zuständige Behörde — wir sagen dir in der App, wann dieser Zeitpunkt vermutlich erreicht ist.
Warum das doppelt wichtig ist: §19
Produkt-Deals zählen zur Kleinunternehmer-Grenze von 25.000 €. Wer 15.000 € überwiesen bekommt und für 12.000 € Ware, liegt bei 27.000 € — Grenze gerissen, ohne es im Konto zu sehen. Deshalb behandelt StackManagement Barter als vollwertige Einnahme und rechnet sie in den §19-Tracker ein.
So dokumentierst du richtig
- Marktwert zum Zeitpunkt des Deals festhalten (Screenshot des Shop-Preises genügt als Beleg)
- Vereinbarung aufheben — E-Mail oder Vertrag, aus dem die Gegenleistung hervorgeht
- In der Buchhaltung als Sachleistung kennzeichnen (StackManagement fragt beim Anlegen: „Produkt-Deals sind steuerpflichtiger Umsatz — gib den Marktwert an.“)
Barter-Deals, korrekt gebucht.
StackManagement erfasst Produkt-Deals als das, was sie sind: Einnahmen zum Marktwert — inklusive §19-Anrechnung.