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StackManagement
RessourcenGuide · Steuer6 Min Lesezeit · Aktualisiert Juli 2026

Kleinunternehmer oder nicht? §19 UStG für Creator:innen

Die Kleinunternehmerregelung erspart dir Umsatzsteuer-Bürokratie — bis zu einer Grenze, die seit 2025 neu gezogen ist. Was sie bedeutet, wann sich der Verzicht lohnt und warum auch geschenkte Produkte mitzählen.

StackManagement Redaktion
Geprüft nach bestem Wissen — keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Regel in einem Absatz

Als Kleinunternehmer:in nach §19 UStG stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, gibst keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und führst nichts ans Finanzamt ab. Im Gegenzug bekommst du keine Vorsteuer zurück. Seit der Reform 2025 ist das eine echte Steuerbefreiung mit klaren Grenzen: 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.

Die 100.000er-Grenze hat es in sich: Sie wirkt sofort. Der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, ist bereits umsatzsteuerpflichtig — nicht erst ab dem nächsten Jahr. Wer im November einen großen Deal abschließt, kann mitten im Jahr die Regelung verlieren.

Geschenkte Produkte zählen mit

Der am meisten übersehene Punkt: Zur Umsatzgrenze zählt nicht nur Geld. Bekommst du für einen Post eine Kamera im Wert von 900 €, sind das 900 € Umsatz — tauschähnlicher Umsatz. Viele Creator:innen reißen die 25.000er-Grenze, ohne es zu merken, weil sie nur ihre Überweisungen zusammenrechnen. StackManagement zählt beides.

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Dieser Guide erklärt die Rechtslage allgemein und nach bestem Wissen. Was in deinem konkreten Fall gilt, klären Steuerkanzlei, Anwält:innen oder die zuständige Behörde — wir sagen dir in der App, wann dieser Zeitpunkt vermutlich erreicht ist.

Wann lohnt der Verzicht?

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln — sinnvoll, wenn du viel investierst (Kamera, Studio, Technik) und die Vorsteuer zurückholen willst, oder wenn deine Kund:innen ohnehin Unternehmen sind, die mit der ausgewiesenen USt kein Problem haben. Aber: Der Verzicht bindet dich fünf Jahre. Rechne vorher, nicht hinterher.

Praktische Folgen für deine Rechnungen

  • Als Kleinunternehmer:in gehört der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf jede Rechnung — StackManagement setzt ihn automatisch: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Weist du versehentlich doch USt aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§14c UStG) — einer der teuersten Anfängerfehler.
  • E-Rechnungspflicht: Empfangen können musst du E-Rechnungen seit 2025; vom Ausstellen sind Kleinunternehmer:innen dauerhaft befreit.

Der §19-Tracker denkt mit.

StackManagement zählt jeden Umsatz — auch Produkt-Deals — gegen deine Grenze und warnt dich rechtzeitig.

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